Schwangerschaftskonfliktberatung

Schwangerschaftskonfliktberatung für Ärztinnen und Ärzte
Leitung: Dr. med. Christoph Schöttler, Lübeck
Weitere Referenten:
Dr. jur. Gönke Jacobsen, Jurist in, Kiel
Evelin Müller-Goldbeck, Ärztin, Badbergen-Vehs
Kirsten Prussky, Lübeck, Tiefenpsychologische Körpertherapeutin

Alle Ärztinnen und Ärzte, die die Beratung im Schwangerschafts-Konfliktfall durchführen wollen, müssen hierzu nach §§ 8 und 9 des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes eine Genehmigung vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein erhalten.

Voraussetzung dafür ist die Teilnahme an dieser Veranstaltung, die sich mit Inhalt, Form und Durchführung der Schwangerenkonfliktberatung befasst. Sie wird vom Ministerium als ausreichender Nachweis anerkannt.
Gemäß den Richtlinien des Landes Schleswig-Holstein über die Anerkennung und Förderung von Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen nach dem SchKG sind Ärzte, die als Beratungsstelle gem. § 9 SchKG i. V. m. § 8 SchKG anerkannt sind, verpflichtet ihre Kenntnisse mindestens alle 3 Jahre den jeweiligen Entwicklungen anzupassen und ihre Teilnahme an entsprechenden Informations- und Fortbildungsveranstaltungen nachzuweisen.

Gebühr: € 56,00
Jeweils im Novemer eines jeden Jahres in der Zeit von 16.00 – 20.00 Uhr
Fortbildungsstunden: 4 Stunden
Fortbildungspunkte: 4 Punkte
Anmeldung: Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung
Esmarchstraße 4, 23795 Bad Segeberg
Zuständig: Susanne Müller, Tel. 04551/803-144, Fax: 803-194
E-Mail: akademie@aeksh.org
Veranstaltungsort: Akademie, Bad Segeberg
Bitte besuchen Sie uns auch im Internet: www.aeksh.de/akademie


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